Grundsatzerklärung LkSG
1 Vorwort der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG Geschäftsleitung
Als lebensmittelproduzierendes Unternehmen ist sich die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG ihrer
Verantwortung innerhalb der globalen Waren- und Dienstleistungsströme bewusst. Wir können nur
dann auf Dauer unternehmerisch erfolgreich sein, wenn die Auswirkungen sowohl unserer
Geschäftstätigkeit als auch der unserer Lieferanten im Einklang mit Mensch und Umwelt stehen. Daher
ist unser Ziel, Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten zu stärken und deren Verletzungen zu
verhindern bzw. ihnen vorzubeugen, sie zu minimieren und Abhilfe zu schaffen. Dieses Bekenntnis gilt
sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere globalen Lieferketten. Als ein
Unternehmen mit 120-jähriger Tradition und Teil der REWE Group, bedeutet ein Bekenntnis zur
Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, Verantwortung für unser
Handeln zu übernehmen und für die Auswirkungen unserer Entscheidungen auf Menschen der
gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette. Werte wie Solidarität, Gemeinschaft und Nachhaltigkeit
sind fest in unserer Unternehmenskultur verankert. Unser Kerngeschäft, die Produktion von Brot und
Backwaren, ist jeden Tag mit dem Leben von Millionen Menschen unmittelbar und mittelbar
verbunden. Daher ist es uns wichtig, uns mit klarer Haltung für eine zukunftsfähige Gesellschaft
einzusetzen.
2 Bekenntnis der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG zur Achtung der Menschenrechte
Um die tiefe Verankerung von Menschen- und umweltbezogenen Pflichten innerhalb des eigenen
Geschäftsbereichs und der globalen Lieferketten zu unterstreichen und greifbar zu gestalten, richtet
die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG ihr unternehmerisches Handeln an den folgenden
international gültigen Standards und Richtlinien aus:
● Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR)
● UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
● Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits-
und Sozialstandards
● UN Global Compact (UNGC)
● UN-Kinderrechtskonvention
● UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (CEDAW)
● Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für
multinationale Unternehmen
● Priority Industry Principles on Forced Labour des Consumer Goods Forum (CGF)
● UN Women’s Empowerment Principles (WEPs)
● Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966
● Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember
1966
● Übereinkommen von Minamata über Quecksilber vom 10. Oktober 2013 (Minamata-
Übereinkommen)
● Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung
gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989 (Basler Übereinkommen)
● Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs-
Übereinkommen) vom 23. Mai 2001.
Die Umsetzung der darin festgeschriebenen Prinzipien und der Schutz der durch diese Abkommen
hervorgehobenen Rechtspositionen sind im täglichen Handeln aller Mitarbeitenden an vielen Stellen
in der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG verankert.
Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG erwartet von allen Mitarbeitenden und Lieferanten, dass
sie die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die international anerkannten Menschen- und
Umweltrechtsstandards einhalten. Von den eigenen Mitarbeitenden erwartet die Glockenbrot
Bäckerei GmbH & Co. oHG, dass sie sich bei ihren täglichen Entscheidungen an den in dieser
Grundsatzerklärung genannten Leitlinien sowie dem Verhaltenskodex der REWE Group orientieren.
Insbesondere von ihren Risiko-Lieferanten erwartet die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG, dass
sie den Supplier Code of Conduct akzeptieren und befolgen. Gleichzeitig werden diese aufgefordert,
diese Erwartungshaltung wiederum an ihre Lieferanten und Geschäftspartner zu kommunizieren.
3 Ansatz der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten
Im Rahmen der verschiedenen Geschäftstätigkeiten eines lebensmittelproduzierenden Unternehmens
sind Menschen in der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG und entlang ihrer Lieferketten
unterschiedlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ausgesetzt. Ein umfängliches
und einheitliches Management dieser Risiken trägt dazu bei, etwaigen Verletzungen der
Menschenrechte und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten der potenziell Betroffenen vorzubeugen
oder diese zu minimieren oder abzustellen. So schafft die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG
Vertrauen bei ihren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Lieferanten und schließlich bei ihren
Kund:innen und leistet einen Beitrag für ein gerechtes Miteinander.
Dabei versteht die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG das Management von menschenrechtlichen
und umweltbezogenen Risiken als ein System kontinuierlicher und aufeinander aufbauender
Sorgfaltsprozesse, die fest in betriebliche Abläufe integriert sind.
Die ausführlichen Analysen der REWE Group abstrakter und konkreter Risiken, identifizieren potenziell
nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umwelt sowie potenziell Betroffene im
eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen leitet
die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG konkrete prioritäre Risiken ab und definiert entsprechende
Ziele zur Risikovermeidung und -minimierung. Der Risikobewertung und -priorisierung folgend ergreift
die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und
in den Lieferketten. Hierbei werden, wo dies möglich ist, relevante Stakeholder eingebunden und
Informationen aus dem Beschwerdemechanismus herangezogen. Die durchgeführten Aktivitäten
werden auf ihre Wirksamkeit überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Prozesse und
Ergebnisse werden entsprechend dokumentiert, aufbewahrt und fließen in die Berichterstattung
gemäß § 10 Abs. 2 LkSG an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit ein.
Die in den Kapiteln 3.1 bis 3.5 im Detail beschriebenen Prozesse bilden die Grundlage des
ganzheitlichen und kontinuierlichen Risikomanagements der REWE Group hinsichtlich
menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt.
3.1 Risikoanalyse in Lieferketten und dem eigenen Geschäftsbereich
Die menschenrechts- und umweltbezogenen Risikoanalysen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co.
oHG dienen dazu, die entsprechenden potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen ihres eigenen
unternehmerischen Handelns sowie des Handelns ihrer Zulieferer entlang der gesamten Lieferketten
zu ermitteln sowie zu bewerten.
Daher prüft die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG kontinuierlich, wo im eigenen Geschäftsbereich
sowie in ihren Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechts- und Umweltverletzungen
bestehen. Mit Hilfe jährlich und anlassbezogen stattfindender Risikoanalysen ermittelt und bewertet
die REWE Group die relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ihrer
selbstständigen, nicht berichtspflichtigen Geschäftseinheiten und für unmittelbare Lieferanten.
Im eigenen Geschäftsbereich bestimmt die REWE Group die Risikoeinstufung pro Tochtergesellschaft
unter Berücksichtigung verschiedener Informationen, darunter branchen- und länderspezifische
Risiken, und unter Anwendung der im LkSG genannten Angemessenheitskriterien. Ergänzt werden
die Ergebnisse auch um anonymisierte Erkenntnisse aus den Beschwerdekanälen der REWE Group.
In der Lieferkette ermittelt die REWE Group branchen-, rohstoff- und länderspezifische Risiken der
Lieferanten, unter Anwendung der im LkSG genannten Angemessenheitskriterien. Zusätzlich fließen
die Erkenntnisse aus den Beschwerdeverfahren sowie die Expertise der verantwortlichen
Mitarbeitenden, die in regelmäßigem Kontakt mit den Lieferanten und zivilgesellschaftlichen
Organisationen stehen, in die Risikoanalyse ein.
Die Analysen umfassen alle Rechtspositionen, die durch die obenstehenden geltenden Konventionen
und Gesetze geschützt sind und auf die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausdrücklich verweist.
Aufgrund umfangreicher bestehender Präventionsmaßnahmen hat die REWE Group im eigenen
Geschäftsbereich keine Risiken priorisiert. In der Lieferkette wurden Zwangsarbeit und alle Formen der
Sklaverei, das Vorenthalten eines angemessenen Lohns, Kinderarbeit, die Missachtung von
Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Diskriminierung, schädliche
Umweltauswirkungen sowie die Nicht-Gewährung von Koalitionsfreiheit als Risiken priorisiert.
Abweichende prioritäre Risiken wird die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG in der nächsten
Aktualisierung der Grundsatzerklärung veröffentlichen.
Die Ergebnisse der Risikoanalysen fließen fortlaufend in die unternehmerischen
Entscheidungsprozesse der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG in Bezug auf interne
Geschäftsstrategien sowie Lieferantenauswahl und -management ein. Die Risikoanalyse bildet dabei
die Grundlage für die Identifikation angemessener Ziele, Präventions- und gegebenenfalls
Abhilfemaßnahmen.
3.2 Präventionsmaßnahmen
Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG, als Teil der REWE Group, setzt sich seit Jahren mit
konkreten Projekten und Maßnahmen dafür ein, Menschenrechte zu stärken, Arbeitsbedingungen zu
verbessern sowie fairen Handel zu fördern.
Ein Instrument, um den eigenen Geschäftsbereich und die Lieferketten nachhaltiger zu gestalten, sind
die nachfolgenden Leitlinien, die in verschiedenen Geschäftsbereichen der REWE Group gelten. Sie
bilden den verpflichtenden Handlungsrahmen für alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner und
definieren konkrete Maßnahmen und Ziele:
● REWE Group Verhaltenskodex
● REWE Group Code of Conduct für Lieferanten
● REWE Group Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften
● REWE Group Leitlinie für Fairness
● REWE Group Leitlinie für existenzsichernde Löhne und Einkommen
● REWE Group Leitlinie für Frauen in der Lieferkette
● REWE Group Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit
● REWE Group Leitlinie für Wasserschutz in der Lieferkette
● REWE Group Leitlinie für Produkte aus ökologischem Landbau
● REWE Group Leitlinie für umweltfreundlichere Verpackungen
● REWE Group Leitlinie für Klimaschutz in der Lieferkette
● REWE Group Leitlinie für Kreislaufwirtschaft
Das Management stellt sicher, dass diese Leitlinien sowie Menschenrechte und Umweltbelange
sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei Einkaufsentscheidungen berücksichtigt werden.
Neben den Leitlinien gibt es verschiedene weitere Präventionsmaßnahmen, die die REWE Group
bzw. einzelne Geschäftsbereiche teils bereits seit vielen Jahren anwenden. Mit Blick auf die
priorisierten Risiken sowie die Erkenntnisse aus den vergangenen Jahren werden aktuell folgende
zentrale Präventionsmaßnahmen umgesetzt.
Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich: Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG
verankert durch Leitlinien, interne Sensibilisierung durch Schulung von Mitarbeitenden (z. B.
Diversity-Training und Arbeitssicherheitstraining) und durch die zuständigen Ansprechpartner
für Inklusionsfragen, menschenrechtliche und umweltbezogene Themen in ihrer Belegschaft.
Zusätzlich erfolgt dies durch die kontinuierliche Überprüfung von Zielen und Maßnahmen auf
ihre Eignung, die regelmäßige Überprüfung unserer Beschaffungs- und Einkaufsstrategien
sowie den konzernweiten Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Maßnahmen in der Lieferkette: Die Risiken, die mit Blick auf das Handlungsfeld Mensch und
Umwelt in der Lieferkette auftreten, geht die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG als Teil
der REWE Group gezielt durch ein systematisches Lieferkettenmanagement an. Dieses ist von
einer engen Zusammenarbeit mit den Lieferanten sowie dem Engagement auf Ebene der
Produktionsstätten und der Rohstofferzeugung, besonders durch ihre lokalen
Einkaufsgesellschaften geprägt. Zusammengefasst werden aktuell folgende Maßnahmen in der Lieferkette umgesetzt: Die Entwicklung und Implementierung geeigneter
Beschaffungsstrategien sowie die Integration von Erwartungen in die Lieferantenauswahl (z. B.
durch Abfragen zu Umweltaspekten und menschenrechtlichen Risikokriterien von Lieferanten
in bestimmten Ausschreibungsprozessen). So ist es zudem das Ziel, alle Lieferanten zur
Einhaltung des Supplier Code of Conduct zu verpflichten.
Weitere Maßnahmen in der Zusammenarbeit mit Stakeholdern: Nachhaltigkeit entlang der
Lieferkette kann langfristig nur durch Kooperationen mit allen relevanten Stakeholdern
funktionieren. Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG steht über die REWE Group mit einer
großen Anzahl von Stakeholdern in kontinuierlichem Austausch und engagiert sich in
verschiedenen nationalen und internationalen Initiativen, Allianzen, Foren und Stakeholder-
Dialogen. Wichtige Elemente sind die Teilnahme an externen Veranstaltungen, die
Zusammenarbeit mit Multi-Stakeholder-Initiativen, Brancheninitiativen, Partnerschaften, das
Engagement für die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsstandards sowie die Beobachtung
von relevanten Entwicklungen auf politischer und regulativer Ebene. Im Rahmen der
Weiterentwicklung der Menschenrechtsstrategie prüft die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co.
oHG, wo die verstärkte Einbindung Rechteinhabender und potenziell Betroffener möglich und
angemessen erscheint.
Gleichzeitig ist sich die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG bewusst, dass die Achtung von
Menschenrechten und die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen auch stark davon abhängig ist,
dass Staaten vor Ort wirksame menschenrechts- und umweltbezogene Regelungen und Maßnahmen
ergreifen und umsetzen, um ihre Schutzpflicht zu erfüllen.
3.3 Beschwerdemechanismus
Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil der
Menschenrechtsstrategie der REWE Group. Beschwerdeverfahren ermöglichen es Personen oder
Gruppen oder ihren Vertretungen, die von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte betroffen
sind oder sich hiervon bedroht fühlen, ihr Anliegen vorzubringen. Somit lassen sich potenziell
nachteilige Auswirkungen frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um
Verletzungen zu unterbinden, diese in Zukunft zu vermeiden und Abhilfe zu schaffen.
Die REWE Group hat ein für alle rechtlichen Einheiten genutztes Beschwerdeverfahren implementiert,
über das neben Mitarbeitenden auch sonstige potenziell betroffene Personengruppen jederzeit
potenzielle Menschenrechts- und Umweltverstöße melden können. Die öffentlich zugängliche
Verfahrensordnung beschreibt den Meldeprozess für diese Themenbereiche. So werden alle
gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und
berechenbaren Prozesses bearbeitet. Die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgeber:innen
wird eingehalten. Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG als Teil der REWE Group gewährleistet,
soweit möglich und in ihrer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgeber:innen im Zusammenhang mit
den von ihnen eingereichten Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.
Unabhängig vom Eingangskanal der Beschwerde wird diese dokumentiert und auf Zulässigkeit geprüft.
Anschließend wird die Beschwerde untersucht – beispielsweise durch Gespräche mit Lieferanten, durch Vor-Ort-Besuche oder in Form von Interviews mit den Betroffenen, Brancheninitiativen oder
NGOs. Wird in diesem Rahmen ein Risiko oder eine Verletzung von Menschenrechten oder
umweltbezogenen Sorgfaltspflichten festgestellt, werden Maßnahmen entwickelt, eingeleitet und auf
ihre Wirksamkeit überprüft. Der systematische Umgang mit Beschwerden und den daraus
gewonnenen Erkenntnissen ermöglicht es der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG, ihre
menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu verbessern.
Neben dem Beschwerdesystem der REWE Group gibt es zudem bereits Ansätze für externe
Beschwerdemechanismen. Diese werden von Akteuren außerhalb des Betriebes, wie z. B. staatlichen
Institutionen, Gewerkschaften, Multi-Stakeholder-Organisationen, Verbänden oder anderen
Unternehmen in der Liefer- und Wertschöpfungskette zur Verfügung gestellt und sollen sicherstellen,
dass Betroffene ihre Beschwerden an anderer Stelle adressieren können, wenn sie im eigenen
Betrieb nicht weiterkommen. Die REWE Group setzt sich für die Förderung dieser
Beschwerdemechanismen ein.
3.4 Umgang mit potenziellen Verstößen
Sollte die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG feststellen, dass ihr unternehmerisches Handeln zu
potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen beiträgt oder mit diesen indirekt in
Verbindung steht, ergreift die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG angemessene Präventions- oder
Abhilfemaßnahmen. Hierfür werden interne Prozesse weiterentwickelt, die festlegen, wie bei der
Aufdeckung von potenziellen Missständen vorgegangen wird und wie angemessene Maßnahmen im
eigenen Geschäftsbereich und bei mittelbaren und unmittelbaren Lieferanten definiert werden.
Liegt der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis
über mögliche Menschenrechtsverletzungen im eigenen Geschäftsbereich vor, ergreift sie
unverzüglich Maßnahmen, um die Verletzung zu beenden oder das Risiko zu minimieren.
Sollte bei einem Lieferanten eine menschenrechts- oder umweltbezogene Rechtsposition verletzt
worden sein, erarbeitet die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG gemeinsam mit dem Lieferanten
Abhilfemaßnahmen. Diese reichen von der Abstellung des verursachenden Verhaltens durch den
betroffenen Lieferanten über Präventionsmaßnahmen durch Trainings und Audits bis zum sonstigen
Hinwirken auf angemessene Abhilfe und sind vom Lieferanten als Voraussetzung für eine weitere
Zusammenarbeit mit der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG umzusetzen. Die Glockenbrot
Bäckerei GmbH & Co. oHG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie entsprechende Abhilfemaßnahmen
umsetzen. Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG behält sich vor, ihre Geschäftspartner
vertraglich zu verpflichten, bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen und in einem
angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren.
In Abhängigkeit der Schwere der Verletzung sind durch die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG
angemessene Reaktionen, wie z.B. die Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung
oder rechtliche Schritte vorgesehen.
3.5 Wirksamkeitsüberprüfung
Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG überprüft im Rahmen einer gruppenweiten Initiative im
eigenen Geschäftsbereich und innerhalb ihrer Lieferketten die Effektivität von Maßnahmen durch eine
jährliche und anlassbezogene Wirksamkeitsüberprüfung. Zentral sind hierbei prioritäre Risiken, die
Auswirkungen und Zielsetzung der Maßnahmen. Zur Überprüfung der Maßnahmen werden
Wirkungshypothesen gebildet, die anschließend mit den vorliegenden Informationen zu den einzelnen
Maßnahmen verglichen werden, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu bestätigen. Sollte eine
Wirkungshypothese nicht bestätigt werden können, wird die Maßnahme auf Änderungsbedarfe
geprüft.
Die REWE Group überprüft dazu auch zentral die Wirksamkeit ihrer bestehenden
Beschwerdemechanismen unter Zuhilfenahme der acht Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche
Beschwerdemechanismen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einmal im Jahr
und anlassbezogen bei wesentlichen Veränderungen der Risikolage oder konkreten Hinweisen auf
Einschränkungen im Beschwerdemanagement. Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG arbeitet
aktiv mit Brancheninitiativen zusammen, um gemeinsam wirksame Beschwerdeverfahren in
ausgewählten Lieferketten zu entwickeln und zu betreiben.
Ergänzend zu den oben genannten Wirksamkeitsüberprüfungen wird das gesamte
menschenrechtliche und umweltbezogene Risikomanagement der REWE Group jährlich auf
Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. Dazu werden unter anderem die Ergebnisse der
Wirksamkeitsüberprüfungen der Maßnahmen, des Beschwerdeverfahrens sowie die Erkenntnisse aus
der durchgeführten Überwachung durch die Menschenrechtsbeauftragte aggregiert und als Basis für
die Beurteilung genutzt. Basierend auf den Ergebnissen, dem Austausch mit externen Expert:innen und
Stakeholdern, Lieferanten und NGOs sowie ihrer Risikoanalyse möchte die REWE Group ihr
Menschenrechts- und Umweltmanagement kontinuierlich verbessern und weiterentwickeln.
4 Verantwortlichkeiten für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht bei der REWE Group
Für die Umsetzung und Einhaltung der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG Grundsatzerklärung ist
in letzter Instanz die Geschäftsführung der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG verantwortlich. Eine
regelmäßige und anlassbezogene interne Berichterstattung an diese Stellen über menschenrechts-
und umweltbezogene Ergebnisse der Risikoanalysen, Hinweise aus den Beschwerdemechanismen und
Informationen zur Wirksamkeit ergriffener Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen sowie
Beschwerdeverfahren bewirkt, dass stets informationsbasierte Entscheidungen getroffen werden
können. Für die gruppenweite Überwachung des Risikomanagementsystems und weitere Aufgaben ist
zusätzlich die zentrale Menschenrechtsbeauftragte der REWE Group eingesetzt. Diese ist unter
anderem dafür verantwortlich, dass das Management menschenrechtlicher und umweltbezogener
Sorgfalt kontinuierlich überprüft und verbessert wird. Außerdem verantwortet sie die regelmäßige und
anlassbezogene Information des Vorstandes und der relevanten Gremien sowie die externe
Berichterstattung über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Mit der
operativen Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse sind eine zentrale Umsetzungsstelle für das LkSG sowie die relevanten Fachbereiche, insbesondere die zentrale
Compliance-Abteilung, die Personalabteilung, der Einkauf und die Nachhaltigkeitsabteilungen der
Geschäftsbereiche betraut. Diese werden durch weitere Fachabteilungen unterstützt.
5 Ausblick und Berichterstattung
Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG ist sich bewusst, dass die Umsetzung der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in Lieferketten ein
andauernder Prozess ist. Die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG nimmt diese Herausforderung
gemeinsam mit der REWE Group an und überprüft regelmäßig ihre strategischen Ansätze sowie
Maßnahmen mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung. Über die Umsetzung und strategische
Entwicklungen informiert die Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG regelmäßig und transparent im
Rahmen der REWE Group Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in ihrem LkSG-Bericht, der gemäß
den gesetzlichen Anforderungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt
und öffentlich zugänglich gemacht wird.